Prof. Dr. Werner Zabel

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Die Behandlung mit Kleinstdosen- Ganzkörperbestrahlung 

nach Prof. TESCHENDORF, 
Köln und 
Prof. PAPE, Wien

Wir schlagen in manchen Behandlungsplänen in geeigneten Fällen die Behandlung mit Ganzkörperbestrahlung mit Kleinstdosen nach PAPE oder, wie das Verfahren von TESCHENDORF genannt wird, Teleröntgentherapie, vor.

Zu diesem Ratschlag sind wir gekommen, nachdem wir beraten von Prof. PAPE, 1953 zum ersten Mal diese Therapie begannen.

Über die Indikation zu diesem Verfahren gibt es zwei Gebiete. Zunächst wenden wir das Verfahren nur in Fällen an, die sowohl für den Röntgenologen, als auch für den Chirurgen als aussichtlos zu gelten haben.

Im Jahr 1953, als wir zuerst dieses Verfahren anwandten, sahen wir in der uns möglichen kurzen Beobachtungszeit in unserer Klinik subjektiv erstaunliche Veränderung zum Positiven im Rahmen unserer Summationsdiagnose.

Wir erlitten leider völligen Schiffbruch im Augenblick, wo wir versuchten, an die Kollegen mit der Bitte heranzutreten, diese Behandlungsmethode weiter durchzuführen. Entweder wurde von vornherein abgelehnt, oder es wurde dem Kranken nach einiger Zeit

geraten, von 5 R auf 50 R oder 100 R hinaufzugehen, womit natürlich der Sinn und der Erfolg des Verfahrens mit Sicherheit zunichte gemacht wird.

Mit dem Verfahren kann selbstverständlich kein Tumor zerstört werden, sondern hier ist die Möglichkeit gegeben, das RES anzuregen, wobei dann zu überlegen ist, daß auf einer der letzten Röntgenkongresse in München ein Schüler von Prof. PAPE, der Oberarzt der Röntgenabteilung des Lainzer Krankenhauses in Wien, Dr. med. A. OTT, Fälle veröffentlicht hat, die eindeutig aussichtlos waren, wobei er aber trotzdem in 30 der Fälle noch eine Lebensdauer von 6 - 20 Jahren mit diesem Verfahren erreichen konnte.

In jenem Fall, bei dem A. OTT nach 20 Jahren bei der Kranken die Sektion durchführen lassen konnte und bei der vorher einwandfrei multiple Metastasen festgestellt wurden, die von einem Nebennierentumor ausgingen und in die Lunge und in die Knochen metastasiert waren, war von einem Malignom nichts mehr nachweisbar.

Wir sind uns vollkommen bewußt, daß wir in der unglücklichen Lage sind, durch die bisherige Ablehnung der Kollegen zu keiner langfristigen Übersicht gekommen zu sein, denn unsere Kranken kommen aus ganz Deutschland und dem Ausland und gehen dann wieder in die Betreuung unserer auswärtigen Kollegen über.

Was uns aber veranlaßt, trotz der so kurzfristigen Beobachtung mit jedem uns möglichen Nachdruck die Fortsetzung dieser Therapie von den Kollegen zu erbitten, sind die Erfolge von TESCHENDORF, PAPE und OTT, welche auch durch die in unserer Klinik zwar kurzen, aber genauen Untersuchungen bestätigt wurden. All das geht durchaus parallel mit den uns während der Behandlungszeit zugegangenen Aussagen der Patienten über ihr Allgemeinbefinden, wobei wir allerdings auch während unserer kurzen Beobachtungszeit von einigen Wochen immerhin Rückgänge am Tumor selber beobachten konnten. Es zeigten sich z.B. auch bei kritischer Beurteilung durch den Röntgenologen Rückgänge von Lungenmetastasen.

Die Dosis, die wir aufgrund der 1953 gegebenen Anregung von Prof. PAPE in Wien gewählt haben und die auch Prof. TESCHENDORF in seiner Monographie angibt, sind 5 R, wobei immer der ganze Körper, bzw. das denkbar größte Gebiet des gesamten Körpers bestrahlt werden sollte (Eine genaue Nachmessung der Dosis ist selbstverständlich durch einen Fachmann Voraussetzung).

Wir geben in der Woche 3 derartige Bestrahlungen. In ganz infausten Fällen muß man unter Berücksichtigung des Allgemeinbefindens gegebenenfalls bis auf 5 Bestrahlungen wöchentlich gehen und eine Serie von 10 Bestrahlungen anstreben, dann sollte eine Pause von möglichst 1 Woche eingeschaltet werden.

Es ist ganz selbstverständlich, daß das Verfahren keinesfalls überlegte und wohl berechtigte Indikationen zur Röntgentherapie etwa ersetzen kann, aber in infausten Fällen sollte man diesen Weg doch erproben. Dabei ist es von größter Wichtigkeit, eine solche Anregung deutlich und nachdrücklich mit dem Vermerk zu versehen, daß mit diesem Verfahren nicht mehr wie 30 % der als infaust geltenden Fälle erfolgreich angegangen werden könne. Was das aber bedeutet, wird uns als Ärzte ja klar sein.

In diesem besonderen Fall hält unsere Klinik allerdings die Indikation dieses Verfahrens für angezeigt.

Zu besprechen wäre noch die Wiederholung derartiger Bestrahlungsserien, bei denen im allgemeinen die Serien zu 10 Bestrahlungen mit wöchentlicher Pause viermal hintereinander gegeben werden. Dann werden diese Bestrahlungsserien viermal mit 14-tägiger und dann mit einmonatlicher Pause gegeben, wobei es selbstverständlich ist, daß das Befinden des Patienten und die Laborbefunde gegebenenfalls Abweichungen bedingen müssen.

Abwegig erscheint es uns aber bei sicher aussichtslosen Fällen, etwa beim Absinken des Befindens oder bei Verschlechterung der Laborbefunde, dann wieder zu hohe Röntgendosen zurückzukehren. Es ist oben gesagt worden, daß wir im höchsten Fall bei 30 % eine langzeitige Verbesserung der Befunde erreichen können.

Wird dann wieder mit höheren Dosen neu bestrahlt, dann kann man, wenn der Fall seinem Ende entgegen geht, sicher keine längere Lebensdauer oder ein Anhalten eines besseren Allgemeinbefindens erzielen, als mit der weiteren Fortführung des Verfahrens nach TESCHENDORF und PAPE.

Man muß sich dann immer zwei Dinge vor Augen halten. Das Verfahren basiert auf dem Arndt-Schulzlschen Gesetz, das aussagt, daß nur kleinere Dosen einen fördernden Reiz auf das RES im Bereich des Möglichen ausüben, hohe Dosen das Abwehrvermögen schädigen.

Wenn das alles nicht unter diesem Gesichtswinkel betrachtet wird, kann man derartige Erfahrungen von TESCHENDORF und PAPE überhaupt nicht verstehen.

Wir wagen es aber jetzt an die Kollegen mit der Bitte um Nachbehandlung in diesem Fall heranzutreten und erlauben uns für die nächste Zeit den Vorschlag zu machen, daß der

Patient(in) bei einer Dosierung der Ganzkörper-Kleinstdosenbestrahlung in Höhe von 5 R in der Einzeldosis zunächst mit folgenden Intervallen bestrahlt wird: Wir raten in diesem Fall immer 10 Bestrahlungen als Serie anzuwenden. Nach jeder Serie, die also insgesamt etwas über 3 Wochen Zeit in Anspruch nimmt, würden wir in vorliegendem Fall eine Pause von (...) Tagen einlegen und dies über 1/4 Jahr so weiter führen.

Wir haben im häuslichen Behandlungsplan gebeten, nach 1/4 Jahr sich noch einmal bei uns vorzustellen - oder die angeführten Untersuchungen nach einer dem Behandlungsplan beigefügten Liste vornehmen zu lassen und die Befunde an uns einzuschicken.

Wenn wir im Besitz der Untersuchungen sind, die wir für die Summationsdiagnose benötigen, werden wir uns nochmals wegen eines Vorschlags zur weiteren Dosierung mit Kleinstdosen-Ganzkörperbestrahlung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Selbstverständlich sind wir gerne bereit, die hier gesammelten Erfahrungen auch bei anderen Fällen an Sie weitererzugeben.

PROF. DR. MED. WERNER ZABEL, BERCHTESGADEN

 

Klinik Prof. Dr. Werner ZABEL, Berchtesgaden.
 
 
 

Die Behandlung nach der 
TELERÖNTGENTHERAPIE, 
Prof. TESCHENDORF, Köln oder den
 RÖNTGENKLEINSTDOSENBESTRAHLUNGEN 
nach Prof. PAPE Wien.

I. Indikation:

1.Besserung des Allgemeinzustandes bei inoperabelen und nicht mehr bestrahlungsfähigen Kranken.

2.Steigerung der körpereigenen Abwehr, d.h. Stimulierung des RES im Rahmen der zusätzlichen Therapie bei Malignomen.

II. Erfahrungen:

Wir geben Serien von je 10 Bestrahlungen im ABSTAND von 1 - 2 Tagen, so daß in den ersten 3 Wochen der Serie je 3 Bestrahlungen und in der 4. Woche nur noch 1 Bestrahlung fällt. Es folgt dann eine Pause von mindestens 1 Woche bis zu 1/4 oder 1/2 Jahr. Die Bestrahlungen sollen je nach der Schwere des Falles über lange Zeit ausgedehnt werden und wir geben hier eine Übersicht über die in 5 Jahren je nach Schwere des Falles zu gebenden Serien.

  • Im 1. Jahr 3 - 6,
  • Im 2. Jahr 3 - 5,
  • Im 3. Jahr 2 - 4,
  • Im 4. Jahr 2 - 4,
  • Im 5. Jahr 2 - 3,

III. Die Einzeldosis soll immer 5 R sein, nur in Fällen in denen klinisch nachweisbare Zeichen einer Hyperthyreose sich zeigen (meist zentral bedingt und in diesem Fall sogar als Abwehr positiv zu beurteilen), sollte mit 2,5 R die Bestrahlung durchgeführt werden. In den meisten Fällen wird sich aber nach einiger Zeit die normale Dosis von 5 R wieder einschalten lassen. Als Maßstab genügen die subjektiven Angaben des Kranken.

IV. Zur Technik der Bestrahlung, im Sinne der TELERÖNTGENTHERAPIE.

Diese setzt eine genaue Dosismessung voraus (Siemens-Dosimeter, Mekapion o.a.)
Ein Erfassen des ganzen Körpers erfordert einen Fokus-Haut-Abstand von mindestens 1,5 m und ist mir ein geringer Abstand möglich, kann unterteilt werden. Eine Beschränkung des Strahlenkegels auf den Körperstamm ist durchaus vertretbar.

Die Einzeldosengaben (siehe z.B. OA. Dr. OTT, Wien) schwanken erheblich und gehen bis zu 12 R. Wir begnügen uns mit 5 R. Die Einzeldosis wird in der Zentralachse an der Körperoberfläche gemessen.

Gefiltert wird bei Therapieanlagen mit 1,0 Cu. Bei Heranziehung von Diagnosegeräten muß man sich mit der Eigenfi1terung der Röhre begnügen, dementsprechend variieren auch die strahlenphysikalischen Werte. Sie sind bei 1,0 Cu-Filterung mit 200 kV und 15 mA anzugeben. Bei Diagnosegeräten wird man bis auf 100 kV und 3 mA, das ist der übliche Durchleuchtungsstrom, reduzieren müssen. Es hat sich eingebürgert abwechselnd von vorne und von hinten zu bestrahlen. Der entsprechend ausgerüstete Röntgenologe wird bei seiner relativ harten Bestrahlung nur von vorne bestrahlen.

Dem 48 Stunden-Intervall ist der Vorzug zu geben.

Selbstverständlich kommt nur die Röntgenröhre, nicht die Kobaltbestrahlung für diese Therapie in Frage.

Bestrahlte Fläche im Liegen oder Stehen:

In den Fällen, wo die Höhe des Raumes oder die Leistungsfähigkeit der Röhre für eine Ganzkörperbestrahlung nicht ausreicht, kann man an einem Tage gleichzeitig ein Feld vom Scheitel bis in Nabelhöhe und ein anderes Feld unterhalb des Nabels bis zur Kniehöhe bestrahlen. Die Entfernung zum Patienten hängt von der Leistungsfähigkeit der Röhre und der Apparatur ab (siehe oben).

VI. Abdeckung : Genitalorgane, nicht Schädel -(Schilddrüse nur bei Schilddrüsensymptom.)

VII. Erfahrungshinweise: Das Verfahren basiert auf dem Arndt-Schulzlschen Gesetz, nach welchem kleine Dosen einen fördernden, hohe Dosen einen schädigenden Reiz auf das RES ausüben. Betont sei, daß mit einer solchen Bestrahlung keinesfalls Malignome zerstört werden können und daß die Vorschläge von TESCHENDORF und PAPE selbstverständlich keine sonstige vernünftige Röntgenindikation ersetzen.

VIII. Immerhin sahen wir seit 1953 eine BESSERUNG des Allgemeinbefindens, eine BESSERUNG der Laboratoriumsbefunde und ein STATIONÄRWERDEN von malignem

Wachstum (bei Tumoren, wie Lungenmetastasen z.B.).

IX. Dr. OTT, Oberarzt der Röntgenabteilung am Lainzer Krankenhaus, Wien und Schüler von Prof. PAPE, berichtet bei aussichtslosen Fällen bis zu 30 % seiner so mit Kleinstdosen behandelten Patienten (siehe Literaturhinweise) über Verlängerung der Lebensdauer bis zu 6 Jahren (in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahren).

Wir halten auch bei nicht aussichtlosen Patienten die Anwendung dieser Kleinstdosenbestrahlung im Rahmen der gesamten zusätzlichen Therapie für außerordentlich wertvoll:

  1. wegen ihrer Einwirkung auf das RES,
  2. wegen der relativen Einfachheit des Verfahrens, überall da, wo das Verfahren richtig durchgeführt wird.
  3. Das Schema kann sehr individuell abgeändert werden,
  4. sowohl bezüglich der Anzahl der Serien,
  5. der Intervalle zwischen den EINZELBESTRAHLUNGEN,
  6. der Pausen zwischen den Serien, wie auch
  7. durch die Höhe der Kleinstdosis selbst, diese sollte jedoch niemals 5 R überschreiten !

Eine besondere Berücksichtigung bedarf die Verfolgung der Leukozyten und des Hämoglobins. Oft sind die Patienten mit Zytostatika vorbehandelt worden, oder es wurden höchste Röntgendosen gegeben. Unter diesen Voraussetzungen wird es sehr häufig zu einem Absinken der Leukozyten vor allem auch der roten Blutkörperchen kommen. Das aber darf dann nicht zu einer Ablehnung der Teleröntgenbestrahlung führen.

Über das Ausmaß der Schädigung des Knochenmarks und des roten Blutbildes läßt sich häufig durch die Kurven von B. CHONE und G. MANIDAKIS (???) (Literaturhinweis: "Echinacin Test zur Leukozytenprovokation bei effektiver Strahlentherapie". DMW, 94. Jahrgang, Juli 1969, Nr. 27, besprochen von ZABEL: "Die zusätzliche Therapie der Geschwulsterkrankungen" Kapitel D, S. 34).

Durch die Probe kann man zwar einen Einblick gewinnen, entscheidend aber ist, daß bei den ganz einfachen Laboratoriumsbestimmungen der Leukozyten und des Hämoglobins sinnvolle Bluttransfusionen und entsprechende Kobalt- und Eisengaben fortlaufend gegeben werden müssen.

Unter keinen Umständen dürfen hohe Dosen von B 12 gegeben werden, die direkt die Entwicklung neuer Krebsgeschwulste gegebenenfalls fördern könnten (Literaturhinweis ZABEL: "Die zusätziche Therapie der Geschwulsterkrankungen“, Kapitel E, S. 53 - 65).

Das Argument, daß man stark vorbestrahlte Fälle nicht wieder mit Kleinstdosen bestrahlen dürfte, ist also nicht stichhaltig.

Bei vollkommenem Versagen des Knochenmarks und der Bildung der roten Blutkörperchen nach erheblicher Überbestrahlung, also etwa 10.000 bis 15.000 R oder bei der Anwendung von Zytostatika liegen natürlich oft schwere Schäden vor. Wenn man aber dann in einem Jahr zusätzlich im höchsten Fall 200 bis 500 R einer TELERÖNTGENBESTRAHLUNG einsetzt, so wird dadurch keine weitere Schädigung, die über die ursprüngliche hinausgehen würde, gesetzt und die Möglichkeit einer wieder einsetzenden Anregung der körpereigenen Abwehr im RES, soweit diese überhaupt noch möglich ist, sicher gestellt.

Es ist bei diesen Ausführungen in Rechnung gesetzt, daß auch dieser Versuch im Endstadium vor allem bei vorangegangener oder übermäßigen Gaben von Zytostatika erfolglos bleiben kann, niemals aber kann die neue Teleröntgenbestrahlung über den bisherigen Schaden hinausgehend Unheil anrichten. Sie gibt uns aber die Gewähr, daß sie im Augenblick, wo dies überhaupt noch möglich wird, daß körpereigene Abwehrvermögen, RES, zum erstmöglichen Zeitpunkt wieder einsetzt.

XI. In unserer Klinik wird in allen geeigneten Fällen die Kleinstdosenbestrahlung begonnen.

Wir gaben bei  ...............................................................................
und raten für die nächste Zukunft ...............................................................................

Wir bitten an Hand unseres individuellen Behandlungsvorschlages diese Behandlung weiterdurchzuführen und stehen den Kollegen jederzeit mit Auskünften und Ratschlägen zur Verfügung.

Sollte die Summationsdiagnose (Zabel: Die zusätliche Therapie der Geschwulsterkrankungen, Kap. "Summationsdiagnose“ , Seite 117 - 132) eine Änderung dieses Schemes nahe legen, so werden wir umgehend dieses übermitteln.

 

 

KLINIK PROF. DR. WERNER ZABEL, BERCHTESGADEN

Literatur:

W. TESCHENDORF: Teleröntgentherapie, Georg Thieme-Verlag, Stuttgart 1953.

a) R. PAPE: Wirkung schwacher Röntgenbestrahlung an den blutbildenden Organen. Strahlentherapie, Band 91, 1953.

b) P. RAPE und G. KOLLERT: Destruktive und regulative Vorgänge bei reduzierenden Strahleneingriffen in die Blutbildung unter besonderer Berücksichtigung des lymphatischen Systems. Strahlentherapie Band 87, 1952.

c) P. RAPE und G. KOLLERT: Die zelluläre Resistenzsteigerung durch schwache Röntgenbestrahlung und ihre Wirkungsdauer. Med.W. 1950. S.696.

A. OTT: Therapievergleich beim Harnblasenkarzinom Co 60 - Teletherapie und hochenergetischen Elektronen. Verlag Urban und Schwarzenberg, München-Berlin-Wien. 1970.

W. ZABEL: "Die zusätzliche Therapie der Geschwulsterkrankungen", Haug-Verlag in Heidelberg, 1970.

B. CHONE und G. MANIDAKIS. "Echinacin-Test bei effektiver Strahlentherapie"

DMW 94. Jahrgang, Juli 1969, Nr. 27.

R. PAPE und O. PENDL: "Über zelluläre Resistenzsteigerung durch schwache Röntgenbestrahlungen und ihre Wirkungsdauer". WMW. Nr. 41/42/1950. S. 696.

 

 


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