Prof. Dr. Werner Zabel
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Die Behandlung mit Kleinstdosen- Ganzkörperbestrahlung
nach Prof. TESCHENDORF,
Köln und
Prof. PAPE, Wien
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Wir schlagen in manchen Behandlungsplänen in geeigneten Fällen die
Behandlung mit Ganzkörperbestrahlung mit Kleinstdosen nach PAPE oder,
wie das Verfahren von TESCHENDORF genannt wird, Teleröntgentherapie,
vor.
Zu diesem Ratschlag sind wir gekommen, nachdem wir beraten von Prof.
PAPE, 1953 zum ersten Mal diese Therapie begannen.
Über die Indikation zu diesem Verfahren gibt es zwei Gebiete.
Zunächst wenden wir das Verfahren nur in Fällen an, die sowohl für
den Röntgenologen, als auch für den Chirurgen als aussichtlos zu
gelten haben.
Im Jahr 1953, als wir zuerst dieses Verfahren anwandten, sahen wir in
der uns möglichen kurzen Beobachtungszeit in unserer Klinik subjektiv
erstaunliche Veränderung zum Positiven im Rahmen unserer
Summationsdiagnose.
Wir erlitten leider völligen Schiffbruch im Augenblick, wo wir
versuchten, an die Kollegen mit der Bitte heranzutreten, diese
Behandlungsmethode weiter durchzuführen. Entweder wurde von vornherein
abgelehnt, oder es wurde dem Kranken nach einiger Zeit
geraten, von 5 R auf 50 R oder 100 R hinaufzugehen, womit natürlich
der Sinn und der Erfolg des Verfahrens mit Sicherheit zunichte gemacht
wird.
Mit dem Verfahren kann selbstverständlich kein Tumor zerstört
werden, sondern hier ist die Möglichkeit gegeben, das RES anzuregen,
wobei dann zu überlegen ist, daß auf einer der letzten
Röntgenkongresse in München ein Schüler von Prof. PAPE, der Oberarzt
der Röntgenabteilung des Lainzer Krankenhauses in Wien, Dr. med. A.
OTT, Fälle veröffentlicht hat, die eindeutig aussichtlos waren, wobei
er aber trotzdem in 30 der Fälle noch eine Lebensdauer von 6 - 20
Jahren mit diesem Verfahren erreichen konnte.
In jenem Fall, bei dem A. OTT nach 20 Jahren bei der Kranken die
Sektion durchführen lassen konnte und bei der vorher einwandfrei
multiple Metastasen festgestellt wurden, die von einem Nebennierentumor
ausgingen und in die Lunge und in die Knochen metastasiert waren, war
von einem Malignom nichts mehr nachweisbar.
Wir sind uns vollkommen bewußt, daß wir in der unglücklichen Lage
sind, durch die bisherige Ablehnung der Kollegen zu keiner langfristigen
Übersicht gekommen zu sein, denn unsere Kranken kommen aus ganz
Deutschland und dem Ausland und gehen dann wieder in die Betreuung
unserer auswärtigen Kollegen über.
Was uns aber veranlaßt, trotz der so kurzfristigen Beobachtung mit
jedem uns möglichen Nachdruck die Fortsetzung dieser Therapie von den
Kollegen zu erbitten, sind die Erfolge von TESCHENDORF, PAPE und OTT,
welche auch durch die in unserer Klinik zwar kurzen, aber genauen
Untersuchungen bestätigt wurden. All das geht durchaus parallel mit den
uns während der Behandlungszeit zugegangenen Aussagen der Patienten
über ihr Allgemeinbefinden, wobei wir allerdings auch während unserer
kurzen Beobachtungszeit von einigen Wochen immerhin Rückgänge am Tumor
selber beobachten konnten. Es zeigten sich z.B. auch bei kritischer
Beurteilung durch den Röntgenologen Rückgänge von Lungenmetastasen.
Die Dosis, die wir aufgrund der 1953 gegebenen Anregung von Prof.
PAPE in Wien gewählt haben und die auch Prof. TESCHENDORF in seiner
Monographie angibt, sind 5 R, wobei immer der ganze Körper, bzw. das
denkbar größte Gebiet des gesamten Körpers bestrahlt werden sollte
(Eine genaue Nachmessung der Dosis ist selbstverständlich durch einen
Fachmann Voraussetzung).
Wir geben in der Woche 3 derartige Bestrahlungen. In ganz infausten
Fällen muß man unter Berücksichtigung des Allgemeinbefindens
gegebenenfalls bis auf 5 Bestrahlungen wöchentlich gehen und eine Serie
von 10 Bestrahlungen anstreben, dann sollte eine Pause von möglichst 1
Woche eingeschaltet werden.
Es ist ganz selbstverständlich, daß das Verfahren keinesfalls
überlegte und wohl berechtigte Indikationen zur Röntgentherapie etwa
ersetzen kann, aber in infausten Fällen sollte man diesen Weg doch
erproben. Dabei ist es von größter Wichtigkeit, eine solche Anregung
deutlich und nachdrücklich mit dem Vermerk zu versehen, daß mit diesem
Verfahren nicht mehr wie 30 % der als infaust geltenden Fälle
erfolgreich angegangen werden könne. Was das aber bedeutet, wird uns
als Ärzte ja klar sein.
In diesem besonderen Fall hält unsere Klinik allerdings die
Indikation dieses Verfahrens für angezeigt.
Zu besprechen wäre noch die Wiederholung derartiger
Bestrahlungsserien, bei denen im allgemeinen die Serien zu 10
Bestrahlungen mit wöchentlicher Pause viermal hintereinander gegeben
werden. Dann werden diese Bestrahlungsserien viermal mit 14-tägiger und
dann mit einmonatlicher Pause gegeben, wobei es selbstverständlich ist,
daß das Befinden des Patienten und die Laborbefunde gegebenenfalls
Abweichungen bedingen müssen.
Abwegig erscheint es uns aber bei sicher aussichtslosen Fällen, etwa
beim Absinken des Befindens oder bei Verschlechterung der Laborbefunde,
dann wieder zu hohe Röntgendosen zurückzukehren. Es ist oben gesagt
worden, daß wir im höchsten Fall bei 30 % eine langzeitige
Verbesserung der Befunde erreichen können.
Wird dann wieder mit höheren Dosen neu bestrahlt, dann kann man,
wenn der Fall seinem Ende entgegen geht, sicher keine längere
Lebensdauer oder ein Anhalten eines besseren Allgemeinbefindens
erzielen, als mit der weiteren Fortführung des Verfahrens nach
TESCHENDORF und PAPE.
Man muß sich dann immer zwei Dinge vor Augen halten. Das Verfahren
basiert auf dem Arndt-Schulzlschen Gesetz, das aussagt, daß nur
kleinere Dosen einen fördernden Reiz auf das RES im Bereich des
Möglichen ausüben, hohe Dosen das Abwehrvermögen schädigen.
Wenn das alles nicht unter diesem Gesichtswinkel betrachtet wird,
kann man derartige Erfahrungen von TESCHENDORF und PAPE überhaupt nicht
verstehen.
Wir wagen es aber jetzt an die Kollegen mit der Bitte um
Nachbehandlung in diesem Fall heranzutreten und erlauben uns für die
nächste Zeit den Vorschlag zu machen, daß der
Patient(in) bei einer Dosierung der
Ganzkörper-Kleinstdosenbestrahlung in Höhe von 5 R in der Einzeldosis
zunächst mit folgenden Intervallen bestrahlt wird: Wir raten in diesem
Fall immer 10 Bestrahlungen als Serie anzuwenden. Nach jeder Serie, die
also insgesamt etwas über 3 Wochen Zeit in Anspruch nimmt, würden wir
in vorliegendem Fall eine Pause von (...) Tagen einlegen und dies über
1/4 Jahr so weiter führen.
Wir haben im häuslichen Behandlungsplan gebeten, nach 1/4 Jahr sich
noch einmal bei uns vorzustellen - oder die angeführten Untersuchungen
nach einer dem Behandlungsplan beigefügten Liste vornehmen zu lassen
und die Befunde an uns einzuschicken.
Wenn wir im Besitz der Untersuchungen sind, die wir für die
Summationsdiagnose benötigen, werden wir uns nochmals wegen eines
Vorschlags zur weiteren Dosierung mit
Kleinstdosen-Ganzkörperbestrahlung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Selbstverständlich sind wir gerne bereit, die hier gesammelten
Erfahrungen auch bei anderen Fällen an Sie weitererzugeben.
PROF. DR. MED. WERNER ZABEL, BERCHTESGADEN
Klinik Prof. Dr. Werner ZABEL, Berchtesgaden.
Die Behandlung nach der
TELERÖNTGENTHERAPIE,
Prof. TESCHENDORF, Köln oder den
RÖNTGENKLEINSTDOSENBESTRAHLUNGEN
nach Prof. PAPE Wien.
I. Indikation:
1.Besserung des Allgemeinzustandes bei inoperabelen und nicht mehr
bestrahlungsfähigen Kranken.
2.Steigerung der körpereigenen Abwehr, d.h. Stimulierung des RES im
Rahmen der zusätzlichen Therapie bei Malignomen.
II. Erfahrungen:
Wir geben Serien von je 10 Bestrahlungen im ABSTAND von 1 - 2 Tagen,
so daß in den ersten 3 Wochen der Serie je 3 Bestrahlungen und in der
4. Woche nur noch 1 Bestrahlung fällt. Es folgt dann eine Pause von
mindestens 1 Woche bis zu 1/4 oder 1/2 Jahr. Die Bestrahlungen sollen je
nach der Schwere des Falles über lange Zeit ausgedehnt werden und wir
geben hier eine Übersicht über die in 5 Jahren je nach Schwere des
Falles zu gebenden Serien.
- Im 1. Jahr 3 - 6,
- Im 2. Jahr 3 - 5,
- Im 3. Jahr 2 - 4,
- Im 4. Jahr 2 - 4,
- Im 5. Jahr 2 - 3,
III. Die Einzeldosis soll immer 5 R sein, nur in Fällen in denen
klinisch nachweisbare Zeichen einer Hyperthyreose sich zeigen (meist
zentral bedingt und in diesem Fall sogar als Abwehr positiv zu
beurteilen), sollte mit 2,5 R die Bestrahlung durchgeführt werden. In
den meisten Fällen wird sich aber nach einiger Zeit die normale Dosis
von 5 R wieder einschalten lassen. Als Maßstab genügen die subjektiven
Angaben des Kranken.
IV. Zur Technik der Bestrahlung, im Sinne der TELERÖNTGENTHERAPIE.
Diese setzt eine genaue Dosismessung voraus (Siemens-Dosimeter,
Mekapion o.a.)
Ein Erfassen des ganzen Körpers erfordert einen Fokus-Haut-Abstand von
mindestens 1,5 m und ist mir ein geringer Abstand möglich, kann
unterteilt werden. Eine Beschränkung des Strahlenkegels auf den
Körperstamm ist durchaus vertretbar.
Die Einzeldosengaben (siehe z.B. OA. Dr. OTT, Wien) schwanken
erheblich und gehen bis zu 12 R. Wir begnügen uns mit 5 R. Die
Einzeldosis wird in der Zentralachse an der Körperoberfläche gemessen.
Gefiltert wird bei Therapieanlagen mit 1,0 Cu. Bei Heranziehung von
Diagnosegeräten muß man sich mit der Eigenfi1terung der Röhre
begnügen, dementsprechend variieren auch die strahlenphysikalischen
Werte. Sie sind bei 1,0 Cu-Filterung mit 200 kV und 15 mA anzugeben. Bei
Diagnosegeräten wird man bis auf 100 kV und 3 mA, das ist der übliche
Durchleuchtungsstrom, reduzieren müssen. Es hat sich eingebürgert
abwechselnd von vorne und von hinten zu bestrahlen. Der entsprechend
ausgerüstete Röntgenologe wird bei seiner relativ harten Bestrahlung
nur von vorne bestrahlen.
Dem 48 Stunden-Intervall ist der Vorzug zu geben.
Selbstverständlich kommt nur die Röntgenröhre, nicht die
Kobaltbestrahlung für diese Therapie in Frage.
Bestrahlte Fläche im Liegen oder Stehen:
In den Fällen, wo die Höhe des Raumes oder die Leistungsfähigkeit
der Röhre für eine Ganzkörperbestrahlung nicht ausreicht, kann man an
einem Tage gleichzeitig ein Feld vom Scheitel bis in Nabelhöhe und ein
anderes Feld unterhalb des Nabels bis zur Kniehöhe bestrahlen. Die
Entfernung zum Patienten hängt von der Leistungsfähigkeit der Röhre
und der Apparatur ab (siehe oben).
VI. Abdeckung : Genitalorgane, nicht Schädel -(Schilddrüse nur bei
Schilddrüsensymptom.)
VII. Erfahrungshinweise: Das Verfahren basiert auf dem
Arndt-Schulzlschen Gesetz, nach welchem kleine Dosen einen fördernden,
hohe Dosen einen schädigenden Reiz auf das RES ausüben. Betont sei,
daß mit einer solchen Bestrahlung keinesfalls Malignome zerstört
werden können und daß die Vorschläge von TESCHENDORF und PAPE
selbstverständlich keine sonstige vernünftige Röntgenindikation
ersetzen.
VIII. Immerhin sahen wir seit 1953 eine BESSERUNG des
Allgemeinbefindens, eine BESSERUNG der Laboratoriumsbefunde und ein
STATIONÄRWERDEN von malignem
Wachstum (bei Tumoren, wie Lungenmetastasen z.B.).
IX. Dr. OTT, Oberarzt der Röntgenabteilung am Lainzer Krankenhaus,
Wien und Schüler von Prof. PAPE, berichtet bei aussichtslosen Fällen
bis zu 30 % seiner so mit Kleinstdosen behandelten Patienten (siehe
Literaturhinweise) über Verlängerung der Lebensdauer bis zu 6 Jahren
(in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahren).
Wir halten auch bei nicht aussichtlosen Patienten die Anwendung
dieser Kleinstdosenbestrahlung im Rahmen der gesamten zusätzlichen
Therapie für außerordentlich wertvoll:
- wegen ihrer Einwirkung auf das RES,
- wegen der relativen Einfachheit des Verfahrens, überall da, wo
das Verfahren richtig durchgeführt wird.
- Das Schema kann sehr individuell abgeändert werden,
- sowohl bezüglich der Anzahl der Serien,
- der Intervalle zwischen den EINZELBESTRAHLUNGEN,
- der Pausen zwischen den Serien, wie auch
- durch die Höhe der Kleinstdosis selbst, diese sollte jedoch
niemals 5 R überschreiten !
Eine besondere Berücksichtigung bedarf die Verfolgung der Leukozyten
und des Hämoglobins. Oft sind die Patienten mit Zytostatika
vorbehandelt worden, oder es wurden höchste Röntgendosen gegeben.
Unter diesen Voraussetzungen wird es sehr häufig zu einem Absinken der
Leukozyten vor allem auch der roten Blutkörperchen kommen. Das aber
darf dann nicht zu einer Ablehnung der Teleröntgenbestrahlung führen.
Über das Ausmaß der Schädigung des Knochenmarks und des roten
Blutbildes läßt sich häufig durch die Kurven von B. CHONE und G.
MANIDAKIS (???) (Literaturhinweis: "Echinacin Test zur
Leukozytenprovokation bei effektiver Strahlentherapie". DMW, 94.
Jahrgang, Juli 1969, Nr. 27, besprochen von ZABEL: "Die
zusätzliche Therapie der Geschwulsterkrankungen" Kapitel D, S.
34).
Durch die Probe kann man zwar einen Einblick gewinnen, entscheidend
aber ist, daß bei den ganz einfachen Laboratoriumsbestimmungen der
Leukozyten und des Hämoglobins sinnvolle Bluttransfusionen und
entsprechende Kobalt- und Eisengaben fortlaufend gegeben werden müssen.
Unter keinen Umständen dürfen hohe Dosen von B 12 gegeben werden,
die direkt die Entwicklung neuer Krebsgeschwulste gegebenenfalls
fördern könnten (Literaturhinweis ZABEL: "Die zusätziche
Therapie der Geschwulsterkrankungen“, Kapitel E, S. 53 - 65).
Das Argument, daß man stark vorbestrahlte Fälle nicht wieder mit
Kleinstdosen bestrahlen dürfte, ist also nicht stichhaltig.
Bei vollkommenem Versagen des Knochenmarks und der Bildung der roten
Blutkörperchen nach erheblicher Überbestrahlung, also etwa 10.000 bis
15.000 R oder bei der Anwendung von Zytostatika liegen natürlich oft
schwere Schäden vor. Wenn man aber dann in einem Jahr zusätzlich im
höchsten Fall 200 bis 500 R einer TELERÖNTGENBESTRAHLUNG einsetzt, so
wird dadurch keine weitere Schädigung, die über die ursprüngliche
hinausgehen würde, gesetzt und die Möglichkeit einer wieder
einsetzenden Anregung der körpereigenen Abwehr im RES, soweit diese
überhaupt noch möglich ist, sicher gestellt.
Es ist bei diesen Ausführungen in Rechnung gesetzt, daß auch dieser
Versuch im Endstadium vor allem bei vorangegangener oder übermäßigen
Gaben von Zytostatika erfolglos bleiben kann, niemals aber kann die neue
Teleröntgenbestrahlung über den bisherigen Schaden hinausgehend Unheil
anrichten. Sie gibt uns aber die Gewähr, daß sie im Augenblick, wo
dies überhaupt noch möglich wird, daß körpereigene Abwehrvermögen,
RES, zum erstmöglichen Zeitpunkt wieder einsetzt.
XI. In unserer Klinik wird in allen geeigneten Fällen die
Kleinstdosenbestrahlung begonnen.
Wir gaben bei
...............................................................................
und raten für die nächste Zukunft
...............................................................................
Wir bitten an Hand unseres individuellen Behandlungsvorschlages diese
Behandlung weiterdurchzuführen und stehen den Kollegen jederzeit mit
Auskünften und Ratschlägen zur Verfügung.
Sollte die Summationsdiagnose (Zabel: Die zusätliche Therapie der
Geschwulsterkrankungen, Kap. "Summationsdiagnose“ , Seite 117 -
132) eine Änderung dieses Schemes nahe legen, so werden wir umgehend
dieses übermitteln.
KLINIK PROF. DR. WERNER ZABEL, BERCHTESGADEN
Literatur:
W. TESCHENDORF: Teleröntgentherapie, Georg Thieme-Verlag,
Stuttgart 1953.
a) R. PAPE: Wirkung schwacher Röntgenbestrahlung an den
blutbildenden Organen. Strahlentherapie, Band 91, 1953.
b) P. RAPE und G. KOLLERT: Destruktive und regulative Vorgänge bei
reduzierenden Strahleneingriffen in die Blutbildung unter besonderer
Berücksichtigung des lymphatischen Systems. Strahlentherapie Band 87,
1952.
c) P. RAPE und G. KOLLERT: Die zelluläre Resistenzsteigerung durch
schwache Röntgenbestrahlung und ihre Wirkungsdauer. Med.W. 1950.
S.696.
A. OTT: Therapievergleich beim Harnblasenkarzinom Co 60 -
Teletherapie und hochenergetischen Elektronen. Verlag Urban und
Schwarzenberg, München-Berlin-Wien. 1970.
W. ZABEL: "Die zusätzliche Therapie der
Geschwulsterkrankungen", Haug-Verlag in Heidelberg, 1970.
B. CHONE und G. MANIDAKIS. "Echinacin-Test bei effektiver
Strahlentherapie"
DMW 94. Jahrgang, Juli 1969, Nr. 27.
R. PAPE und O. PENDL: "Über zelluläre Resistenzsteigerung
durch schwache Röntgenbestrahlungen und ihre Wirkungsdauer". WMW.
Nr. 41/42/1950. S. 696.
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