von Dr.med. Karl Konrad Windstosser  

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Krebs-Kompendium" 

 

III. 

Therapeutischer Teil

DIE GANZHEITSMEDIZINISCHE BEHANDLUNG 
KREBSKRANKER UND KREBSGEFÄHRDETER

 9.0 Aufklärung 

- Aufklärungsrecht - Aufklärungspflicht

"Das größte Hindernis bei der Krebsheilung ist die Hoffnungslosigkeit, der Glaube an die Unheilbarkeit des Leidens“.
OTTO SCHLEGEL

"Was ist der Tod ? Nach langem Fieber ein sanfter Schlaf, der uns erquickt. Der Tor erschrickt darüber, der Weise ist beglückt."
Rilke

"Ich habe gelernt, daß nicht der Krebs selber, sondern die Furcht vor dem Krebs der größte Feind des Kranken ist. Ich habe vielleicht den Krebs nicht besiegt, aber ich habe endgültig und für immer die Angst vor ihm besiegt. Sie können dasselbe tun, und wenn Sie es tun, wird Ihr Krebs den tödlichen Griff lockern, mit dem er Ihr Leben hält."
Eine Frau, im 8. Jahr nach der Diagnosestellung ihre Brustkrebses bei vollem geistigen und körperlichen Wohlbefinden, obwohl sie nach jahrelanger klinischer Behandung für unheilbar erklärt worden war.

"Sie sind doch der Patient mit der Leukämie?"
Mit diesen ungekümmerten Worten einer jungen Krankenschwester erfuhr ein Patient zum ersten Mal, daß er an einer tödlichen Krankheit leidet. Dies ist sicherlich kein Einzelfall, denn viele Patienten lernen ihre Diagnose durch Zufall, etwa durch Einsichtnahme in Überweisungen oder Begleitschreiben, unbedachte ärztliche Unterhaltungen oder - die Putzfrau kennen.

 

WINDSTOSSER 1967 für ISSELS

In allen Stadien der Therapie nicht nur des Krebskranken - ist es unerlässlich, daß der Patient vertrauensvoll, optimistisch und im vollen Glauben an die Heilungsmöglichkeit die Bemühungen des Arztes unterstützt und durch eigene Leistung ergänzt. Dies gilt insbesondere für eine biologisch ausgerichtete Ganzheitstherapie, bei der der Kranke die erforderlichen Maßnahmen, etwa den operativen Eingriff, rein passiv über sich ergehen läßt, sondern bei der er vom ersten Augenblick an aktiven Anteil nimmt und durch wesentliche eigene Leistung zur Besserung oder Heilung beiträgt. Dies setzt für den Betreffen und seine Umgebung ein weitgehendes, frühzeitig vermitteltes Verständnis für das vorliegende Leiden voraus und der beabsichtigten Wirkung der Heilmaßnahmen voraus. Bei keiner Krankheit ist diese Voraussetzung weniger erfüllt als bei Krebs. Es fehlt generell nicht nur die Einsicht das Kranken in seinen Zustand, sondern auch das Wissen um die Möglichkeitg die Wichtigkeit und Leistungsfähigkeit einer ganzheitlichen Behandlung. Aus diesem Grund müssen wir fordern, daß die Werbung für die Früherfassung und Frühoperation ergänzt wird. Durch die Werbung für die frühestmögliche Ganzheitsbehandlung. Auf dem Wege kollektiver Massenaufklärung und individueller Information muß in immer stärkerem Maß hingewisen werden auf die durch interne Zusatztherapie zu erzielenden Erfolge und zu verbessernden Dauerheilungsquoten. Eine solche generelle und individuelle Aufklärung ist der Schlüssel gleichzeitig zur Hebung der psychologischen Situation des Krebskranken.

Die psychischen Faktoren einer totalitär eng nicht nur lokalistischen Tumortherapie lassen sich in folgende objektiven und subjektiven Aufgabenbereiche unterteilen:

  1. Die psychologische Einstellung des Arztes zum Patienten,
  2. Die psychologische Einstellung des Patienten und seiner Umgebung zu seinem Leiden,
  3. Die Eingliederung des Kranken nach seiner Entlassung aus der klinischen Behandlung in den Alltag,
  4. Die „Normalisierung“ der Lebensführung des Kranken in seiner häuslichen und beruflichen Umgebung auf weite Sicht,
  5. Die psychologische, psychoagogische und psychotherapeutische Aufgabe im Rahmen der operativen und internen Krebstherapie.

Ein Unfallverletzter, ein Rheumatiker, Diabetiker, Tuberkulosekranker wird versuchen, den Arzt, die Klinik oder Heilstätte zu finden, die ihm eine Gewähr für optimale Therapie seines

Leidens bietet und es ihm gestattet, als Gleicher und gleichen Patienten zu leben. Die Begriffe "Krebsarzt" oder "Klinik für Tumorbehandlung sind leider von der Ärztekammer noch nicht

anerkannt, obwohl es für diese Ablehnung keine plausiblen Gründe gibt. Gäbe es aber den Krebsarzt und die Geschwulstklinik, so wären beide a priori behaftet mit dem Odium der Unheilbarkeit. Der Krebsspezialist wäre wo etwas wie eine "Vorstufe des Leichenbeschauers“, die Krebsklinik eine "Moribunden-sammelstelle". Diese fixierte Einstellung bei Ärzten und Laien rührt daher, daß im Vergleich mit anderen Krankheiten relativ wenig Krebskranke geheilt werden. Mit der Überweisung an und dem Behandlungsbeginn durch den Tumorspezialisten oder die Geschwulstklinik ist also vorerst noch immer das Odium des Todesurteils verbunden.

So problematisch die ganzheitliche interne Tumortherapie heute noch in juristischer Hinsicht sein mag, so wenig drohen dem Arzt bei der Aufklärung des Geschwulstkranken über die Natur seines Leidens im allgemeinen rechtliche Gefahren. Hier entscheidet noch unangefochten menschliches Gefühl und ärztliche Überlegung, ob, wann und wie der Behandler seinen Patienten aufklären soll. Bezogen sich bisher gerichtliche Klagen fast ausschließlich auf unterlassene, falsche oder fachlich nicht anerkannte Therapien, so könnte man sich in einer nahen Zukunft vorstellen, daß auch die unterlassene Mitteilung der Diagnose vom Patienten und vom Gericht als unterlassene Hilfeleistung oder Verzögerung der rechtzeitigen Therapie und damit fahrlässige Körperverletzung ausgelegt werden könnte. Noch sind wir allerdings nicht so weit.

Unter diesen Aspekten betrachtet ist die Mitteilung der Diagnose kein "Wagnis" mehr (Adam), sondern ärztliche Pflicht. Daß man dabei trotzdem Takt und Vorsicht walten lassen muß, ist eine Selbstverständlichkeit. Nur der durch die Aufklärung hoffnungslos gemachte Patient ist einer Kurzschlußhandlung fähig. Die Reaktion der Hoffnungslosigkeit ist jedoch abhängig von der Prognose des Leidens. Die Prognose des Carcinoms ist auf der Basis der Ganzheitsbehandlung jetzt günstiger zu stellen als früher bei ausschließlich lokaler Behandlung. Es ist charakteristisch, daß z.B. in den Vereinigten Staaten, in denen der Glaube an Wissenschaft und Technik nahezu unbegrenzt ist, die Krebsdiagnose mit den Kranken vielfach offen erörtert wird, weil diese ihre Zuversicht dabei weit weniger leicht einbüßen als hierzulande. Vielleicht wird es auch bei uns mit zunehmender Gewährung der Bevölkerung an eigene freie Entscheidungen, wie sie in demokratischen Ländern seit jeher üblich sind, allmählich möglich mit Schwerkranken den Ernst der Lage und das Risiko der nötigen Behandlung offen zu besprechen. Dem steht vorerst allerdings noch der sich ständig weiter aufblähende Wohlfahrtsstaat entgegen, der den Einzelnen immer mehr der persönlichen Verantwortung, aber auch der freien Entscheidung enthebt.

Vor einem halben Jahrhundert noch wurde selbst dem Lungentuberkulosen unter Inkaufnahme aller damit verbundenen Gefahren seine Krankheit verheimlicht. Die Tuberkulose war damals noch zwangsläufig mit der Vorstellung "Siechtum" und Todt verbunden. Eine Aufklärung unter solchen Auspizien war wenig sinnvoll. Wir müssen also unterscheiden zwischen einer Aufklärung, die dem Kranken nützt, und einer solchen, die ihm schadet.

Aufklärung - Aufklärungsrecht - Aufklärungspflicht

Eine der ersten Belastungsproben des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Krebspatient ist die Beantwortung der Frage nach der Diagnose.Die ärztliche Verhaltensweise ist in diesem Fall insofern von besonderem Gewicht, als sie menschliche, ärztliche und juristische Gesichtspunkte zu berücksichtigen hat. Dürfen, sollen müssen wir den Patienten und/oder seine Angehörigen über die zugrundeliegende Erkrankung aufklären oder nicht? Die Entscheidung hierüber stellt hohe Anforderungen an das Gewissen, an das Feingefühl und an die menschlichen Qualitäten des Arztes. Wie sich dieser im konkreten Fall zu verhalten hat, darüber gibt es zwar einige allgemeingültige Empfehlungen. Aber jeder Einzelfall verlangt andere individuelle Entscheidungen, Kooperation zwischen Arzt und Krankem verträgt sich nicht mit der "frommen Lüge", dem Versteckspiel, der Unehrlichkeit. Eine wahrheitsgetreue,

wenngleich schonend und mit den rechten Worten erfolgende Aufklärung durch den Arzt ist immer noch besser als durch die Nachbarin oder die Putzfrau. Auch ein noch so naiver Patient kommt früher oder später doch hinter die Art seiner Erkrankung, wenngleich auf krummen Touren. Ein solcher Weg der Informationist nicht dazu angetan, das Vertrauen in die Autorität des Arztes zu stärken. Außerdem kann die wahrheitswidrige Beantwortung diesbezüglicher

Fragen zu schwerwiegenden Folgen führen, für die der Arzt haftbar gemacht werden kann, etwa wenn der Kranke durch die Antwort beruhigt und sich außer jeder Gefahr wähnend es versäumt, die so wichtigen, zusätzliche Sicherheit durch Optimierung der Immunität gewährenden Maßnahmen zu suchen und in Anspruch zu nehmen. Ein nicht

aufgeklärter Patient läuft Gefahr, vieles für seine Heilung Notwendige zu unterlassen oder zu unterschätzen. Kann sich der Operateur oder der Radiologe während der kurzen Phase seiner Tätigkeit allenfalls noch um die Wahrheit drücken, so erfordert gerade die Langzeitbehandlung und Nachsorge doch ein erhebliches Maß an Einsicht und Verständnis für die therapeutischen Vorgänge als Voraussetzung für die Mitarbeit des Patienten.

Der Kampf gegen die Unwahrheit am Krankenbett ist gleichzeitig der Kampf gegen die Massensuggestion von der Unheilbarkeit des Krebsleidens. Beide Verhaltensfehler müssen ausgemerzt werden, weil wir heute mit der hochentwickelten klinischen Medizin und mit den Methoden der Ganzheitstherapie den Geschwulaterkrankungen viel besser gerüstet gegenüberstehen als etwa den Herz- und Gefäßleiden (häufigste Todesursache noch vor Krebs!), den chronischen Gelenkdegenerationen, der Multiplen Sklerose-, Aida und an

deren Erkrankungen infolge zellulärer und/oder humoraler Immundefekte. Ein richtig geführtes Gespräch, bei dem in der ersten Stunde noch nicht einmal das Wort "Krebs" zu fallen braucht, wird den Kranken trotz der ausgesprochenen Wahrheit beruhigen, trösten und aufrichten, besonders dann, wenn er vorher im unklaren gelassen worden war. Nur ein voll informierter Patient hat Verständnis für die ihn psychisch und physisch oft sehr belastende Therapie und wird sich umso aktiver an dieser beteiligen, wenn er weiß, welche Chance in der Ausschöpfung aller Möglichkeiten liegt.

Es kommt also ganz darauf an, durch wen und mit welchen Worten der Krebskranke und seine Angehörigen die Wahrheit erfahren. Sie wird in dem Augenblick nicht mehr als Todesurteil "empfunden" wenn mit überzeugenden Worten auf alle heute zur Verfügung stehenden Therapieformen sowohl der Klinik als auch der Ganzheitsmedizin hingewiesen wird. Insofern wird auch die Mitteilung einer kritischen Situation oder Verschlechterung durch einen Vertreter dieser Richtung immer zuversichtlicher klingen als aus dem Mund eines Klinikers, der seine Möglichkeiten mit Stahl, Strahl und Chemotherapie erschöpft sieht.

Nicht selten wird dem Arzt die ernst zu nehmende Frage gestellt, wie es mit der Aussicht auf Heilung bestellt ist oder welche Lebensdauer erwartet werden darf. Von der Antwort darauf können wichtige familiäre oder geschäftliche Entscheidungen abhängen. In solchen Fällen sind Ehrlichkeit, gepaart mit Erfahrung, Sachkenntnis, Verantwortungsbewußtsein und Feingefühl in besonderem Maß erforderlich. Keinesfalls darf einer solchen Auskunft ausgewichen werden.

In nur verhältnismäßig seltenen Fällen verbieten sich restlose Offenheit, nämlich dann, wenn ein dem schicksalhaften Ende zugehendes, völlig inkurables Stadium des Krebsleidens eingetreten ist und der Patient über den bösartigen Charakter desselben bisher in Unkenntnis belassen wurde. Hier würde eine wahrheitsgetreue Information nur Erbitterung über die Unehrlichkeit, die "fromme Lüge" der früheren Therapeuten auslösen und könnte für die dann ohnehin nur noch palliative bzw. analgetisch verlaufende Therapie keinerlei Vorteile mehr bringen.

Den Angehörigen gegenüber darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder in Gegenwart des Patienten offen gesprochen werden. Andernfalls verstößt der Arzt gegen die ihm gesetzlich auferlegte Schweigepflicht, die sogar Minderjährigen gegenüber gewahrt werden muß.

Formaljuristisch ist der Anspruch des Krebskranken auf Auskunft bzw. die Informationspflicht des Arztes folgendermaßen festgelegt: "Der Bundesgerichtshof stellt fest, daß die Frage, ob der Kranke aufgeklärt werden müsse, nicht dem Ermessen des Arztes anheimgestellt sei, sondern eine vom Richter nachzuprüfende Rechtsfrage darstelle. Nur bei der Frage, wie der Kranke zu unterrichten sei, könnten sich Sachkenntnis und Einfühlungsvermögen des Arztes auswirken" (BGH-Entscheidung VI ZR 179/57 bom 16.1.59). Gelegentlich der ZDF-Sendung "Gesundheitsmagazin Praxis" am 2.2.76 wurde dies durch den juristischen Sprecher HESS erneut bestätigt.

Auch namhafte Kliniker äußerten sich wiederholt positiv zu diesem Thema. ILLIGER und MARTZ sind folgender Meinung: "Ob der Patient und seine Angehörigen über die Erkrankung aufgeklärt werden sollen, wird immer wieder diskutiert. Wir halten es für wichtig, den Patienten grundsätzlich n i c h t anzulügen. Wahrheit am Krankenbett heißt aber nicht immer, die Diagnose mitzuteilen, sondern verlangt eine ärztliche Haltung gegenüber dem Patienten, die gekennzeichnet ist durch die Fähigkeit, sich mit dem Schicksal des Patienten auseinanderzusetzen".

Bei HOLDER, MEYTHALER und DU MESNIL DE ROCHEMONT lesen wir zum gleichen Thema: "Über allem zeitlichen und technischen Aufwand darf die ärztliche Führung des Patienten nicht vergessen werden, denn dem heutigen, vielfach auch durch die Laienprosse aufgeklärten Menschen sind Ausflüchte und Lügen über die wahre Natur seiner Krankheit nicht nur nicht mehr angebracht, sie zerstören vielmehr geradezu das Vertrauensverhältnis zwischen dem Patienten und den behandelnden Ärzten. Damit soll keineswegs etwa einer schonnungslosen Eröffnung der Diagnose Krebs geredet werden, vielmehr sei nachdrücklich empfohlen, vor jeder Therapie, ausführlich über den Zweck und Ablauf der geplanten Maßnahmen und das erstrebte Ziel zu sprechen. Dies hat in Form eines zeitlich nicht limitierten, persönlichen, der Mehtalität und dem Bildungsgrad des Patienten angepaßten Gespräches zu erfolgen, das seine Einsicht und seinen Willen zur Mitarbeit anregen soll. Eine solche ärztliche Aufklärung schafft eine Vertrauensbasis, die beiden Seiten hilft, die unvermeidbaren Begleitumstände und Nebenwirkungen besser zu ertragen und zu meistern, weil der Patient um ihre Notwendigkeit weiß. Wir haben in vielen solchen Gesprächen immer nur positive Auswirkungen erlebt, und selbst wenn schließlich das Wort Krebs fiel und der Ernst der Situation zur Sprache kam, haben wir nie einen nachhaltigen Zusammenbruch durch diese Mitteilung ausgelöst".

OELKERS [27] schreibt: „Eine Krebsdiagnose, auch wenn sie mit einer günstigen Prognose verbunden ist, wird regelmässig zunächst zu einer seelischen Erschütterung führen. Damit steht jedoch nicht von vornherein fest, daß diese Beeinträchtigung sich bei jedem Menschen heilungeschädigend auswirken muß. Vielmehr überwinden viele Kranke diesen Zustand der Angst und Erschütterung und wirken dann in voller Erkenntnis der Lage an der Behandlung mit. So ist z.B. die Aufklärungspflicht auch über den Krebsbefund den Ärzten in den städtischen Kliniken Hamburgs durch eine Dienstanweisung insoweit verbindlich angeordnet, als sie von der Rechtsprechung des BGH gefordert wird. Der Verfasser weiß aus persönlicher Erfahrung und aus Gesprächen mit Ärzten der Klinik, daß in der Frauenklinik Finkenau in Hamburg - der größten ihrer Art in Norddeutschland - die Krebediagnose dem Patienten grundsätzlich mitgeteilt wird, wenn sie auf Grund der histologischen Untersuchung einwandfrei festgestellt worden ist. Hierbei gehen die Klinikärzte natürlich möglichst schonend vor und richten sich so weit wie möglich nach der Persönlichkeit des Kranken. Das Wort ,Krebs’ wird jedoch ausgesprochen. Auch in der Rheinischen Landesfrauenklinik in Wuppertal-Barmen wird in ähnlicher Weise vorgegangen. - Die Diagnose Krebs ist heute angesichts der in den Massenmedien geführten, vielfach von namhaften Ärzten unterstützten und zum Teil sogar geleiteten Aufklärungsaktionen nicht mehr mit der Erschütterung verbunden, wie es vor etwa 20 Jahren noch die Regel gewesen sein mag".

Außer den vorerwähnten Kliniken in Hamburg legen auch das Klinikum in Berlin-Steglitz und andere Institutionen ihren Ärzten eine generelle Information der Krebspatienten nahe. Selbstverständlich wurde dies grundsätzlich in den Kliniken von ZABEL und ISSELS so gehandhabt, ohne daß es dadurch jemals zu einem nachhaltigen psychischen Trauma oder gar zu einer Kurzschlußhandlung gekommen wäre. In gleicher Weise hat sich das aufklärende Gespräch im WERNER ZABEL-INSTITUT unter der Leitung des Verfassers an über 4.000 Krebspatienten immer wieder bestens bewährt.

Das Tabu, das auf der Krebakrankheit und ihren Opfern früher lastete und diesen fast den Stempel der Minderwertigkeit oder Aussätzigkeit aufprägte, ist dank der weltweiten Aufklärungskampagne über die Massenmedien jetzt glücklicherweise im Schwinden, zumal immer mehr Familien mit solchen Erkrankungen konfrontiert werden. Das Recht des Patienten auf Information über seine Krankheit muß schon deshalb unbedingt gewahrt bleiben, weil der an Krebs Leidende nur dann in die Lage versetzt wird, mit Unterstützung seiner Angehörigen oder einer Selbsthilfegruppe über das ihm von der konventionellen Onkologie empfohlene Behandlungsprogramm hinaus nach ergänzender, adjuvanter Hilfe Ausschau zu halten. Wird ihm das aus falsch verstandener Humanität verwehrt, könnte sich der betreffende Arzt nach neuerer Auffassung sogar einer Verletzung des Rechtes des Patienten auf freie Wahl der Behandlungsmethode schuldig machen.

Die „barmherzige Lüge" sollte - von den oben erwähnten seltenen Ausnahmen abgesehen -kompromisslos der Vergangenheit angehören, denn es darf die Tatsache als gesichert gelten, daß die mit den konventionellen Methoden erzielbaren Erfolge umso aussichtsreicher ergänzt und gefestigt werden, je früher eine fundamentale ganzheitliche Therapie zum Einsatz kommt.


   I. Einführung

 
0.1  Titel und Erläuterung
0.2 Redaktionelle Erklärung
0.3 Inhaltsverzeichnis
0.4 Leitgedanken
0.5  Widmung
PDF-Datei. Benötigt den Acrobat Reader 0.6  Literaturangaben  
 

  

II Allgemeiner und historischer Teil

 
PDF-Datei. Benötigt den Acrobat Reader 1.0  Die Situation des Krebsgeschehens um die Wende des 20. zum 21. Jahrhundert
2.0  Krebsmortalität in der BRD - Zahlen nach offiziellen Quellen
3.0  Das VIRCHOWsche Dogma der Zellularpathologie 
- Ein verhängnisvoller Irrtum der Lehrmedizin eines Jahrhunderts
4.0  Die Barrikade der lokalistisch festgefahrenen Onkologie ...
4.1 Oepen, I. (Hrsgb.) - „Unkonventionelle medizinische Verfahren. Diskussion aktueller Aspekte (1983)“
4.2 Oepen, I. (Hrsg.) „An den Grenzen der Schulmedizin“
4.3 „Außenseitermethoden in der Medizin“
4.4  Nagel, G.A., Schmähl, D., (Hrsgb.) - „Krebsmedikamente mit fraglicher Wirksamkeit“ (1984). 
Besprechungen K.H. Gebhardt und K.K. Windstosser
4.5 JUNGI, W.F., SENN, H.J. (Hsgb.)- Krebs und Alternativmedizin
4.6  Klassisches Beispiel systematischer Erkenntnisunterdrückung- Der FitzGerald-Bericht
5.0  Ist die ganzheitliche Krebsbehandlung "exakte Wissenschaft" oder "evidence based medicine“, das lehrmedizinische Postulat der „wissenschaftlichen Anerkennung" eine Fiktion?
5.1 Glanz und Elend der wissenschaftlichen Krebsforschung und ihre gefährliche Allianz mit den Pharmagiganten
5.2 Frühe Erkenntnisse und ihre unbeirrbaren Bekenner
5.3 Lehrmedizinische Erkenntnisse und Bekenntnisse
5.4  Der von WERNER ZABEL veranstaltete und moderierte "Berchtesgadener Kurs" 1952 – ein Paukenschlag ohne Nachhall
PDF-Datei. Benötigt den Acrobat Reader 5.5  JOSEF MARIA LEONHARD ISSELS, Protagonist der pluralistisch-komplementären Krebstherapie von heute, Initiator der komplementären Ganzheitstherapie Krebskranker von heute – Der gegen ihn inszenierte Jahrhundertprozeß- Das ZABELsche Gutachten und der SMITHERS-Report
5.6 Dr. med. Josef Issels- WIE IST DIE LOKALPATHOLOGISCHE EINSEITIGKEIT DER HERRSCHENDEN AUFFASSUNG DES KREBSPROBLEMS ZU ÜBERWINDEN ?
5.7  Ernst Krokowski - "Verändertes Konzept der Krebsbehandlung“
5.8 Ganzheitsschau versus Partikularismus - Der Paradigmenwandel
5.9  Kooperation oder Konfrontation? - Dämmernde Einsicht oder Taktik? Die KLINIK FÜR TUMORBIOLOGIE in Freiburg - ihr Gründer und wissenschaftlicher Leiter G.A.NAGEL
PDF-Datei. Benötigt den Acrobat Reader 6.0 Chemotherapie aus ganzheitsmedizinischer Sicht
PDF-Datei. Benötigt den Acrobat Reader 6.1 Hoffmann, J.: Chemotherapie aus anthroposophischer Sicht 
6.2  HOFFMANN, J.- Chemotherapie – Ja oder Nein?
7.0  Die Krebs-Nachsorge, -Nachkur, -Rehabilitation
8.0  Patienten-Beratungsstellen – Selbsthilfegruppen
 

 

III. Therapeutischer Teil

 
9.0  Aufklärung - Aufklärungsrecht - Aufklärungspflicht
10.0  Psycho-Onkologie
10.1 Wilhelm Reich
10.2 Ryke Geerd Hamer
11.0  Der Tageslauf
11.1  Die Körperbewegung
11.2  Der Abend und der Schlaf
11.3 Der Schlaf
12.0 Die Haut und ihre Pflege - Die Haut als Immunfaktor
12.1 Die Schleimhaut und die Zahnpflege
12.2 Die Kleidung, unsere zweite Haut
13.0 Das Haus und die Wohnung - Die Wohnschäden - Der Elektrosmog
13.1  Das elektrische Gleichfeld
13.2 Krank durch geopathische Zonen - Das Standortproblem - Die WünschelruteDer geopathische Faktor
13.3  Atmosphäre und Ionosphäre
13.4  Die Ionosphäre und die Reaktionstypen
14.0 Das Mesenchym - Mesenchymale Immunität - Mesenchymale Therapie
PDF-Datei. Benötigt den Acrobat Reader 15.0  Organotherapie - Die zytoplasmatische Organotherapie - Die Therapie mit Zellbestandteilen
15.1 Homöopathisch zubereitete Organpräparate
16.0  16.0 Das Herd- und Störfeldgeschen als pathogene, karzinogene und therapieblockierender Faktor
PDF-Datei. Benötigt den Acrobat Reader 16.1 Das Zahnstörfeld
17.0  Die obligate Vollwertkost in ihrer prophylaktischen und therapeutischen Bedeutung.
17.1 Die Getränke
17.2  Die Ernährungsgrundregeln
17.3 Eiweiß-Gehalt der Nahrungsmittel
18.0 Zur Bedeutung der orthomolekularen Therapie
18.1  Onkologisch essentielle Vitamine
PDF-Datei. Benötigt den Acrobat Reader 18.2  Vitamin-Tabelle in alphabetischer Reihenfolge
18.3 Die für den Krebskranken wichtigen Elektrolyte und Metalle
19.0 Die Zellatmung als Lebensvorgang - ihre Wandlung zur anaeroben Gärung als Initialstadium der Krebsgenese
19.1  Der medizinische Sauerstoff - Kleine und große Blutsauerstoffbehandlung nach WEHRLI (HOT, Photobiologische Eigenbluttherapie) Zellatmungs-Katalysatoren
20.0 Homöopathie, ein ganzheitlicher Regulationsfaktor
21.0  Die Anthroposophie - ein-Weg zur Weiterentwicklung und Vergeistigung der Heilkunde. Die im anthroposophischen Sinne entwickelten Heilmittel
PDF-Datei. Benötigt den Acrobat Reader 22.0 Die Mistel als Krebstherapeutikum
23.0  Immunrelevante Antigene und Nosoden
24.0  Eigenblutbehandlung
25.0  Die Molekulartherapie nach William Frederick Koch
26.0  Der Wärmeorganismus als Gesundheits- und Immunfaktor
26.1 Die Hyperthermie
26.2  Hyperthermie und Hyperpyrese in der onkologischen Alltagspraxis
26.3 FIEBER UND ÜBERWÄRMUNG - HÖHEPUNKTE DER KÖRPEREIGENEN HEILKRAFT
26.4  Die KMT nach VON ARDENNE und ihre Modifikation für den Praktiker
27.0 Andere Geräteverfahren
27.1 Die Eichotherm-Bestrahlung
27.2  Die Dauerbrause nach LUST
27.3 Die Magnetfeld-Therapie
27.4  Gleichstrom-Durchflutung mit Galvanotherapie und TENS
28.0  FIBRINOLYTIKA, ANTIKOAGULAINTIEN, AGGREGATIONSHEMMER
28.1  Enzymtherapie als adjuvante Krebstherapie
29.0  Konzept einer ambulanten und klinischen Krebshilfe ganzheitlicher Art
30.0  Die prinzipiell zu fordernden internen Maßnahmen der Sanierung des Krebskranken
 

 


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